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Was tun bei einem Schufa-Eintrag?

Ein Eintrag bei der Schufa kann den Alltag beeinflussen. Dieser Überblick zeigt, welche Möglichkeiten Betroffene haben und worauf sie achten sollten.

Schufa

Schon alltägliche Verträge können Spuren im Finanzsystem hinterlassen. Oft wird das erst dann sichtbar, wenn ein Kredit abgelehnt wird oder ein Vertrag nur unter schlechteren Bedingungen zustande kommt. Ein Schufa-Eintrag sorgt in solchen Momenten für Unsicherheit.

Viele Betroffene wissen zunächst nicht, welche Informationen gespeichert sind und wie sie darauf reagieren können. Wer seine Rechte kennt und die Abläufe versteht, kann jedoch gezielt handeln und mögliche Nachteile begrenzen.

Wie man mit einem Schufa-Eintrag umgeht und sich einen Überblick verschafft

Die Schufa ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt. Fast jeder, der ein Girokonto besitzt oder einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, taucht dort auf.

Die Informationen stammen von Vertragspartnern aus Wirtschaft und Handel. Dazu gehören Banken, Energieversorger, Mobilfunkanbieter, Onlinehändler und Wohnungsunternehmen. Private Gläubiger können keine Einträge melden.

Welche Daten gespeichert werden können

Nicht jeder Eintrag ist negativ. Auch neutrale und positive Informationen werden erfasst. Kritisch wird es erst bei Zahlungsproblemen oder rechtlichen Schritten.

Typische gespeicherte Informationen sind:

  • Eröffnung von Konten
  • laufende Kredite und Ratenkäufe
  • verspätete oder ausgebliebene Zahlungen
  • gerichtliche Mahnverfahren
  • Einträge aus Schuldnerverzeichnissen

Kommt es zu Umschuldungen oder vorübergehenden Zahlungserleichterungen, entstehen in der Regel keine negativen Merkmale. Anders ist es bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs oder Vollstreckungsbescheiden.

Wie lange Einträge bestehen bleiben

Die Speicherdauer ist begrenzt. Negative Merkmale werden meist drei Jahre nach der vollständigen Begleichung der Forderung gelöscht. Auch abgeschlossene Kredite bleiben mit einem Erledigungsvermerk für diesen Zeitraum sichtbar und können positiv wirken.

Informationen aus Insolvenzverfahren dürfen nach der Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate gespeichert werden. Die Löschung erfolgt automatisch.

Rechte der Verbraucher und mögliche Schritte

Jede Person hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Diese Datenkopie zeigt alle gespeicherten Informationen sowie die Anfragen von Vertragspartnern der letzten zwölf Monate.

Warum eine genaue Prüfung wichtig ist

Fehlerhafte oder veraltete Einträge sind keine Seltenheit. Werden solche Daten entdeckt, kann eine Berichtigung oder Löschung verlangt werden. Dafür sollte sowohl die Schufa als auch das meldende Unternehmen kontaktiert werden.

Während der Prüfung muss der betreffende Eintrag gesperrt werden. In dieser Zeit darf er nicht weitergegeben werden.

Scoring und seine Auswirkungen

Zusätzlich zu den Einträgen berechnet die Schufa einen Score-Wert. Dieser schätzt, wie wahrscheinlich es ist, dass finanzielle Verpflichtungen eingehalten werden.

Ein ungünstiger Score kann zu:

  • höheren Zinsen
  • Vorkasse bei Bestellungen
  • Ablehnung von Verträgen

führen. Die Berechnung basiert auf statistischen Modellen. Bestimmte Kriterien, wie der Wohnort allein, dürfen dabei nicht ausschlaggebend sein.

Unterstützung bei anhaltenden Problemen

Wer keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden. Für die Schufa ist dies der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen.

Zusätzlich gibt es eine Schlichtungsstelle innerhalb der Schufa, die bei Konflikten zwischen Verbrauchern und der Auskunftei vermittelt.

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Mark