Wallets bei Kryptowährungen: Verwahrung, Schlüssel und Verantwortung

Bei Kryptowährungen entscheidet der private Schlüssel über den Zugriff auf das Guthaben. Wer die Verwahrung an eine Plattform abgibt, tauscht Bequemlichkeit gegen eine Abhängigkeit, die im Ernstfall teuer wird.

Nahaufnahme von goldenen Bitcoins auf einer Laptop-Tastatur, die digitale Währung und Reichtum repräsentiert.

Wer sich mit Kryptowerten befasst, stößt schnell auf den Begriff Wallet. Übersetzt bedeutet er Brieftasche, was die Funktionsweise allerdings eher verschleiert als erklärt.

Eine Wallet enthält kein Guthaben. Die Bestände liegen in der Blockchain, also im verteilten Register des jeweiligen Netzwerks. Die Wallet verwaltet lediglich die Schlüssel, mit denen sich über diese Bestände verfügen lässt.

Wie die Verwahrung funktioniert

Öffentlicher und privater Schlüssel

Zu jeder Adresse gehört ein Schlüsselpaar. Der öffentliche Teil dient als Empfangsadresse und kann bedenkenlos weitergegeben werden. Der private Teil autorisiert Verfügungen.

Wer den privaten Schlüssel besitzt, kann über das Guthaben verfügen, unabhängig davon, wer es erworben hat. Es gibt keine übergeordnete Stelle, die diese Verfügung prüfen oder rückgängig machen könnte.

Die Wiederherstellungsphrase

Die meisten Wallets erzeugen bei der Einrichtung eine Folge von zwölf bis vierundzwanzig Wörtern. Aus ihr lassen sich alle zugehörigen Schlüssel rekonstruieren.

Diese Wörterfolge ist damit gleichbedeutend mit dem gesamten Guthaben. Sie gehört nicht in eine Cloud, nicht in eine Fotogalerie und nicht in eine E-Mail, sondern auf ein physisches Medium an einem sicheren Ort.

Verwahrung durch Dritte

Bei einer Handelsplattform liegen die Schlüssel beim Anbieter. Die Kundin oder der Kunde hat einen Anspruch gegen das Unternehmen, nicht die unmittelbare Verfügungsgewalt über die Bestände.

Der Vorteil liegt in der Bequemlichkeit: Ein vergessenes Passwort lässt sich zurücksetzen, der Handel ist unmittelbar möglich. Der Nachteil besteht in der Abhängigkeit vom Zustand des Unternehmens.

Eigenverwahrung

Bei der Eigenverwahrung liegen die Schlüssel beim Nutzer. Es gibt keine Rücksetzfunktion und keine Stelle, die im Verlustfall helfen könnte.

Damit verlagert sich das Risiko vollständig auf die eigene Sorgfalt. Beide Wege haben Nachteile, und die Entscheidung sollte vor dem ersten Kauf getroffen werden.

Die Arten von Wallets

Software-Wallets

Anwendungen auf Rechner oder Mobilgerät verwalten die Schlüssel lokal. Sie sind kostenlos und einfach einzurichten, teilen aber das Sicherheitsniveau des Geräts, auf dem sie laufen.

Ein mit Schadsoftware befallenes Gerät gefährdet damit unmittelbar die Bestände. Für kleinere Beträge im laufenden Gebrauch sind sie dennoch verbreitet.

Hardware-Wallets

Spezialisierte Geräte bewahren die Schlüssel getrennt vom Rechner auf. Signaturen werden auf dem Gerät selbst erzeugt, sodass der private Schlüssel dieses nie verlässt.

Sie gelten für größere Bestände als der übliche Weg. Zu beachten ist der Bezug ausschließlich über den Hersteller oder autorisierte Händler, da manipulierte Geräte im Umlauf waren.

Papier und Metall

Die Wiederherstellungsphrase lässt sich auf Papier notieren oder in Metall prägen. Letzteres ist gegen Feuer und Feuchtigkeit widerstandsfähiger und wird für langfristige Verwahrung empfohlen.

Sinnvoll sind zwei getrennt aufbewahrte Kopien. Ein einzelner Aufbewahrungsort vereint das Risiko von Verlust und Zerstörung an einer Stelle.

Die Frage der Regulierung

Anbieter von Verwahrdienstleistungen unterliegen in Europa der Aufsicht und benötigen eine Erlaubnis. Kundenbestände sind getrennt zu halten, und es bestehen Anforderungen an die Organisation.

Ein Schutz vor Kursverlusten folgt daraus nicht, und eine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben besteht ebenfalls nicht. Die Regulierung betrifft die Ordnungsmäßigkeit des Betriebs.

  • Wallet verwaltet Schlüssel, nicht Guthaben
  • Wiederherstellungsphrase niemals digital speichern
  • Hardware-Wallet nur beim Hersteller beziehen
  • zwei getrennt aufbewahrte Kopien anlegen

Häufige Fehlerquellen

Verlust der Phrase

Der häufigste dauerhafte Verlust entsteht nicht durch Angriffe, sondern durch verlegte oder zerstörte Wiederherstellungsphrasen. Ein erheblicher Teil der jemals erzeugten Bestände gilt als unwiederbringlich verloren.

Es existiert kein Verfahren zur Wiederherstellung. Diese Eigenschaft ist Bestandteil der Konstruktion und keine Nachlässigkeit einzelner Anbieter.

Betrugsmaschen

Verbreitet sind gefälschte Anwendungen, nachgebaute Anmeldeseiten und angebliche Unterstützungsangebote, die nach der Wiederherstellungsphrase fragen. Kein seriöser Anbieter fordert sie jemals an.

Ebenso verbreitet sind Angebote mit versprochenen festen täglichen Erträgen. Sie widersprechen der Funktionsweise des Marktes und sind ein zuverlässiges Warnzeichen.

Fehlerhafte Empfängeradresse

Übertragungen an eine falsche Adresse lassen sich nicht rückgängig machen. Eine Prüfung der ersten und letzten Zeichen vor der Bestätigung ist deshalb üblich.

Bei größeren Beträgen empfiehlt sich eine Testübertragung mit einem kleinen Betrag. Der Aufwand ist gering gegenüber dem möglichen Verlust.

Vorsorge und Ordnung

Der Zugriff im Ernstfall

Anders als bei Bankkonten gibt es keine Stelle, die Angehörigen im Todesfall Zugang verschaffen könnte. Ohne Kenntnis der Wiederherstellungsphrase ist der Bestand für Erben nicht erreichbar.

Eine Regelung sollte deshalb schriftlich getroffen und getrennt vom Schlüsselmaterial hinterlegt werden, etwa bei einer Vertrauensperson oder in einem Bankschließfach.

Aufzeichnungen für die Steuer

Für die Beurteilung der einjährigen Haltefrist sind Kaufdatum, Menge und Preis erforderlich. Bei Übertragungen zwischen Wallets bleibt die Frist erhalten, die Dokumentation liegt jedoch beim Nutzer.

Plattformen stellen Auswertungen bereit, deren Umfang sich unterscheidet. Eine eigene Aufstellung ist die verlässlichere Grundlage, insbesondere bei einem Wechsel des Anbieters.

Die Größenordnung im Blick behalten

Der Aufwand für eine sorgfältige Verwahrung sollte in einem sinnvollen Verhältnis zum Bestand stehen. Für kleine Beträge genügt eine Softwarelösung, für größere ist eine getrennte Verwahrung üblich.

Verbraucherzentralen ordnen Kryptowerte insgesamt als hochspekulativ ein und empfehlen, allenfalls einen Betrag einzusetzen, dessen vollständiger Verlust verkraftbar wäre. Diese Einordnung gilt unabhängig von der gewählten Verwahrung.

Netzwerkentgelte beachten

Jede Übertragung verursacht ein Entgelt, das an das Netzwerk gezahlt wird und je nach Auslastung stark schwankt. Bei kleinen Beträgen kann es einen erheblichen Anteil ausmachen.

Vor einer Übertragung lohnt deshalb der Blick auf das angezeigte Entgelt. Manche Netzwerke erlauben eine Wahl zwischen schnellerer und günstigerer Ausführung.

Mehrere Netzwerke, gleiche Bezeichnung

Derselbe Kryptowert wird häufig auf mehreren Netzwerken angeboten. Eine Übertragung über das falsche Netzwerk führt regelmäßig zum vollständigen Verlust des Betrags.

Vor der ersten Übertragung ist deshalb abzugleichen, welches Netzwerk die empfangende Stelle unterstützt. Diese Angabe steht bei jeder Empfangsadresse.

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Mark