Wer Geld anlegt, möchte von den Erträgen möglichst viel behalten. Ob Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapieren, ein Teil davon kann durch Steuern geschmälert werden.
Viele Anleger wissen jedoch nicht, dass es einen klar geregelten Freibetrag gibt, der genau dafür gedacht ist. Wird dieser nicht richtig genutzt, fließt jedes Jahr unnötig Geld an den Fiskus.
Warum der Sparerpauschbetrag für Anleger entscheidend ist
Steuerpflicht auf Kapitalerträge
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent und wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten. Zusätzlich kann der Solidaritätszuschlag anfallen.
Ohne weitere Maßnahmen wird die Steuer automatisch abgezogen, selbst dann, wenn die Erträge eigentlich noch unter einem Freibetrag liegen.
Höhe des aktuellen Freibetrags
Der sogenannte Sparerpauschbetrag legt fest, bis zu welchem Betrag Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Aktuell gelten folgende Grenzen:
- 1.000 Euro pro Person
- 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren
Da diese Beträge erst vor wenigen Jahren angehoben wurden, arbeiten viele Anleger noch mit veralteten Einstellungen.
Freistellungsauftrag als Schlüssel
Damit der Freibetrag greift, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker eingerichtet werden. Erst dadurch darf das Institut auf den Steuerabzug verzichten.
Ohne diesen Auftrag wird die Steuer automatisch einbehalten, auch wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
So nutzen Sie Ihren Freibetrag richtig
Mehrere Banken erfordern Planung
Wer Geld bei verschiedenen Banken oder Online-Brokern angelegt hat, muss den Freibetrag aufteilen. Dabei sollte geprüft werden:
- wo die höchsten Erträge zu erwarten sind
- ob die hinterlegten Beträge realistisch sind
- ob der Gesamtbetrag korrekt verteilt ist
Eine falsche Verteilung führt oft dazu, dass bei einer Bank Steuern einbehalten werden, obwohl noch Freibetrag vorhanden wäre.
Automatische Anpassung reicht nicht immer aus
Nach der Erhöhung des Freibetrags haben Banken bestehende Freistellungsaufträge angepasst. Dennoch kann es sein, dass die aktuelle Verteilung nicht mehr zur persönlichen Anlagesituation passt.
Steigende oder sinkende Zinsen, neue Konten oder aufgelöste Anlagen machen eine regelmäßige Kontrolle sinnvoll.
Meldung an die Finanzbehörden
Banken sind verpflichtet, die tatsächlich genutzten Freibeträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dabei wird jedoch nicht offengelegt, wie sich die Freibeträge auf einzelne Institute verteilen.
Die Verantwortung für die korrekte Nutzung liegt daher beim Anleger selbst.
Freibeträge für Kinder
Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag. Für Konten oder Depots von Minderjährigen kann ein separater Freistellungsauftrag eingerichtet werden.
Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Die Kapitalerträge der Kinder werden steuerlich nicht den Eltern zugerechnet.
Typische Fehler vermeiden
Häufige Ursachen für unnötige Steuerzahlungen sind:
- kein Freistellungsauftrag hinterlegt
- veraltete Beträge bei steigenden Zinsen
- falsche Aufteilung auf mehrere Banken
- fehlende Kontrolle über die tatsächlichen Erträge
Wer diese Punkte regelmäßig überprüft, kann seine Kapitalerträge deutlich besser nutzen.