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Trade Republic Freistellungsauftrag ändern: Bis wann das möglich ist

Der Freistellungsauftrag bei Trade Republic entscheidet darüber, wann Kapitalerträge steuerfrei bleiben und bis zu welchem Zeitpunkt Anpassungen für das laufende Steuerjahr noch möglich sind.

Trade Republic

Wer in Deutschland investiert, beschäftigt sich früher oder später mit dem Thema Steuern. Oft wird erst dann genauer hingeschaut, wenn auf Zinsen oder Dividenden plötzlich Abzüge erscheinen. Dabei lassen sich viele dieser Abzüge durch einfache Einstellungen vermeiden, wenn man weiß, worauf zu achten ist.

Ein zentrales Instrument dabei ist der Freistellungsauftrag. Viele Anleger wissen zwar, dass es ihn gibt, sind sich aber unsicher, wann er geändert werden kann und welche Fristen gelten. Genau hier setzt dieses Thema an und erklärt Schritt für Schritt, wie der zeitliche Rahmen aussieht.

Bedeutung des Freistellungsauftrags bei Trade Republic

Der Freistellungsauftrag erlaubt es Anlegern, einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Grundlage dafür ist der gesetzlich festgelegte Sparerpauschbetrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht.

Ohne einen aktiven Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Das gilt unabhängig davon, ob der jährliche Freibetrag eigentlich noch nicht ausgeschöpft ist.

Bei Trade Republic wird der Freistellungsauftrag direkt über die App verwaltet. Nutzer legen dort fest, welcher Anteil des Freibetrags genutzt werden soll. Wer mehrere Banken nutzt, kann den Gesamtbetrag flexibel aufteilen.

Wichtige Grundlagen im Überblick:

  • Der Freibetrag gilt pro Person und Jahr
  • Die Aufteilung auf mehrere Institute ist erlaubt
  • Ohne Auftrag erfolgt immer ein Steuerabzug
  • Änderungen sind grundsätzlich jederzeit möglich

Gerade bei steigenden Erträgen lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf diese Einstellung.

Bis wann kann der Freistellungsauftrag geändert werden

Der entscheidende Zeitpunkt für Änderungen ist das Ende des Kalenderjahres. Anpassungen, die bis zum 31. Dezember vorgenommen werden, zählen noch für das laufende Steuerjahr.

Das bedeutet, Anleger können ihren Freistellungsauftrag:

  • erhöhen, solange der gesetzliche Höchstbetrag nicht überschritten wird
  • senken, wenn der Freibetrag anders verteilt werden soll
  • vollständig löschen, falls keine Nutzung mehr gewünscht ist

Änderungen wirken in der Regel ab dem Zeitpunkt der Speicherung. Bereits versteuerte Erträge werden jedoch nicht automatisch korrigiert.

Wenn der Steuerabzug schon erfolgt ist, bleibt nur der Weg über die Einkommensteuererklärung. Dort können zu viel gezahlte Beträge später zurückgeholt werden.

Warum ein früher Abgleich sinnvoll ist

Viele Anleger warten zu lange mit der Anpassung. Das kann dazu führen, dass Erträge unnötig besteuert werden, obwohl noch Freibetrag vorhanden gewesen wäre.

Ein frühzeitiger Abgleich ist besonders sinnvoll bei:

  • neuen Investitionen mit höheren Erträgen
  • Kontoeröffnung bei einer weiteren Bank
  • Änderungen der persönlichen Lebenssituation
  • schwankenden Kapitalerträgen im Jahresverlauf

Durch rechtzeitige Anpassungen lassen sich steuerliche Nachteile vermeiden.

Folgen einer verspäteten Änderung

Wird der Freistellungsauftrag nicht rechtzeitig angepasst, bleibt der Steuerabzug zunächst bestehen. Das Geld geht nicht verloren, steht dem Anleger aber erst später wieder zur Verfügung.

Die Rückerstattung erfolgt dann über das Finanzamt und kann mehrere Monate dauern. Für viele Anleger ist das vermeidbar, wenn sie die Frist bis zum Jahresende im Blick behalten.

Gerade bei digitalen Brokern wie Trade Republic ist die Änderung mit wenigen Klicks erledigt. Wer regelmäßig kontrolliert, nutzt seinen Freibetrag effizient und behält die volle Kontrolle über seine Kapitalerträge.

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Mark