Fertig! Ihr Ergebnis ist bereit

So holen Sie noch Geld aus 2026 zurück

Viele Anleger zahlen auf Kapitalerträge mehr Steuern als nötig. Mit den richtigen Schritten lässt sich auch nach Jahresende noch Geld zurückholen.

Geld

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren sorgen für zusätzliche Einnahmen. Gleichzeitig wird auf diese Erträge oft automatisch Steuer einbehalten. Da dieser Vorgang im Hintergrund abläuft, merken viele erst spät, dass sie mehr gezahlt haben als erforderlich gewesen wäre.

Dabei bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, diese Belastung zu senken oder sogar bereits gezahlte Beträge zurückzuerhalten. Wer seine Optionen kennt und rechtzeitig handelt, kann auch zu Beginn des neuen Jahres noch Vorteile nutzen.

Wie der steuerfreie Betrag bei Kapitalerträgen genutzt wird

Kapitalerträge werden nicht vollständig besteuert. Ein bestimmter Jahresbetrag bleibt steuerfrei, wenn er korrekt berücksichtigt wird.

Der steuerfreie Rahmen für Anleger

Jede Person hat Anspruch auf einen festen Betrag an Kapitalerträgen, der ohne Steuerabzug bleibt. Dazu zählen unter anderem:

  • Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld
  • Ausschüttungen aus Aktien oder Fonds
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren

Ehepaare können diesen Betrag gemeinsam nutzen oder untereinander aufteilen.

Warum Banken Steuern automatisch abziehen

Ohne eine vorherige Freigabe durch den Kunden sind Banken verpflichtet, die Steuer direkt einzubehalten. Das betrifft sowohl den eigentlichen Steuerbetrag als auch zusätzliche Abgaben.

Erst wenn klar ist, dass ein Teil der Erträge steuerfrei bleiben soll, darf auf den Abzug verzichtet werden.

Freigabe bei der Bank einrichten

Anleger können bei jeder Bank oder jedem Broker angeben, bis zu welchem Betrag keine Steuer einbehalten werden soll. Diese Einstellung lässt sich online vornehmen und jederzeit anpassen.

Wer alle Anlagen bei nur einem Institut hält, kann den gesamten Betrag dort hinterlegen. Bei mehreren Anbietern ist eine Aufteilung notwendig.

So lassen sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Auch wenn im Laufe des Jahres keine Freigabe eingerichtet wurde, ist das Geld nicht verloren.

Rückwirkende Anpassung möglich

Viele Banken erlauben es, den steuerfreien Betrag noch im Januar des Folgejahres für das vergangene Jahr festzulegen oder zu ändern. In diesem Fall wird die zu viel einbehaltene Steuer direkt zurücküberwiesen.

Dieser Weg ist oft schneller als die Rückforderung über die Steuererklärung.

Richtige Aufteilung bringt Vorteile

Wer mehrere Konten oder Depots nutzt, sollte den steuerfreien Betrag sinnvoll verteilen. Eine grobe Einschätzung der erwarteten Erträge hilft dabei.

Zum Beispiel:

  • ein Teil für sichere Zinseinnahmen
  • ein Teil für Dividenden oder Börsengewinne

Wichtig ist, den Gesamtbetrag im Blick zu behalten.

Besonderheiten bei Fonds beachten

Bei Fonds kann es zu einer Steuer kommen, auch wenn keine Anteile verkauft wurden. Diese Belastung wird ebenfalls auf den steuerfreien Betrag angerechnet.

Wer diese Abbuchungen kennt, kann sie bei der Planung für das kommende Jahr berücksichtigen.

Gewinne gezielt realisieren

Bleibt nach Zinsen und Ausschüttungen noch Spielraum, können Anleger gezielt Wertpapiere verkaufen und Gewinne mitnehmen, ohne Steuern zu zahlen. Bereits versteuerte Beträge werden dabei gegengerechnet.

Übersicht schützt vor Verlusten

Eine gute Organisation ist entscheidend. Wer seine Erträge regelmäßig prüft und die Freigaben anpasst, vermeidet unnötige Steuerzahlungen.

Mit etwas Planung lässt sich so auch im Jahr 2026 noch Geld zurückholen, das sonst beim Fiskus geblieben wäre.

Über den Autor

Mark