Wer Geld anlegt, achtet meist auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Was dabei oft unterschätzt wird, ist der steuerliche Abzug, der automatisch erfolgt. Viele Anleger merken erst spät, dass ein Teil ihrer Erträge direkt an das Finanzamt abgeführt wurde.
Dabei gibt es eine legale Möglichkeit, genau das zu vermeiden. Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass ein bestimmter Teil der Kapitalerträge steuerfrei bleibt. Wer dieses Instrument kennt und richtig nutzt, spart Zeit und Geld.
Wie der Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen funktioniert
Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent und wird direkt von der Bank einbehalten. Zusätzlich können der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen.
Der Gesetzgeber sieht jedoch einen Freibetrag vor. Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Ehepaare können gemeinsam 2.000 Euro steuerfrei nutzen. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge von der Steuer verschont.
Damit die Bank diesen Freibetrag berücksichtigt, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Liegt kein Auftrag vor, wird die Steuer automatisch einbehalten, unabhängig von der Höhe der Erträge.
Zwar lässt sich zu viel gezahlte Steuer später über die Steuererklärung zurückholen, doch der Freistellungsauftrag verhindert den Abzug von vornherein.
Welche Vorteile ein Freistellungsauftrag bietet
Ein erteilter Freistellungsauftrag bringt mehrere praktische Vorteile mit sich. Anleger behalten ihre steuerfreien Erträge direkt und können darüber verfügen.
Zu den wichtigsten Punkten zählen:
- Keine automatische Steuerbelastung bis zum Freibetrag
- Mehr Liquidität durch sofort verfügbare Erträge
- Weniger Aufwand bei der Steuererklärung
- Klare Übersicht über genutzte Freibeträge
Der Auftrag gilt zeitlich unbegrenzt und muss nur angepasst werden, wenn sich etwas ändert.
Freistellungsauftrag bei mehreren Banken richtig verteilen
Wer nur bei einer Bank investiert, muss den Freibetrag lediglich dort eintragen. Der Auftrag gilt dann für alle Konten und Depots bei diesem Institut.
Bei mehreren Banken ist etwas mehr Planung nötig. Der Freibetrag darf aufgeteilt werden, darf in Summe aber nicht überschritten werden. Eine sorgfältige Aufteilung hilft, den Überblick zu behalten.
Ein Beispiel für eine sinnvolle Verteilung bei Alleinstehenden:
- 300 Euro bei einer Direktbank
- 700 Euro bei einer Filialbank
Wichtig ist, dass pro Bank nur ein Freistellungsauftrag erforderlich ist, unabhängig von der Anzahl der Konten.
Seit einigen Jahren ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer Pflicht. Ohne diese Nummer kann kein Freistellungsauftrag erfasst werden. Sie findet sich auf Steuerbescheiden oder der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Auftrag führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab. Das ist rechtlich korrekt und kein Nachteil im engeren Sinn. Der Anleger kann sich die zu viel gezahlte Steuer später über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen.
Dieser Weg bedeutet jedoch zusätzlichen Aufwand. Wer regelmäßig Kapitalerträge erhält, spart mit einem Freistellungsauftrag Zeit und vermeidet Rückfragen durch das Finanzamt.
Der Auftrag lässt sich jederzeit ändern oder neu verteilen. Bei Kontoauflösungen oder neuen Anlagen kann der Freibetrag problemlos angepasst werden.
Zusammengefasst ist der Freistellungsauftrag freiwillig, aber sinnvoll. Er sorgt dafür, dass gesetzlich vorgesehene Steuerfreibeträge direkt genutzt werden und Kapitalerträge nicht unnötig geschmälert werden.