Fertig! Ihr Ergebnis ist bereit

Fragen & Antworten rund um den Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag hilft, Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Wer ihn richtig nutzt, behält mehr von seinen Erträgen.

Freistellungsauftrag

Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden gehören für viele Menschen zum finanziellen Alltag. Doch spätestens beim Blick auf die Abrechnung stellt sich die Frage, warum ein Teil dieser Erträge direkt an das Finanzamt geht.

In Deutschland gibt es dafür eine einfache Lösung. Mit dem Freistellungsauftrag können bestimmte Erträge steuerfrei bleiben. Trotzdem wissen viele nicht genau, wie dieses Instrument funktioniert oder wie es korrekt genutzt wird.

Was ein Freistellungsauftrag ist und wie er funktioniert

Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung, die Kundinnen und Kunden ihrer Bank geben. Damit erlauben sie dem Institut, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei auszuzahlen.

Ohne diese Freigabe wird die Steuer automatisch einbehalten, unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Gewinn ist.

Höhe des Sparer-Pauschbetrags

Der steuerfreie Betrag ist gesetzlich festgelegt:

  • 1.000 Euro pro Person und Jahr
  • 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare

Dieser Betrag gilt insgesamt. Wer mehrere Banken nutzt, muss den Freibetrag entsprechend aufteilen.

Welche Erträge sind betroffen

Der Freistellungsauftrag bezieht sich auf typische Kapitalerträge, zum Beispiel:

  • Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld
  • Dividenden aus Aktien
  • Erträge aus Fonds oder Anleihen

Andere Einkommensarten fallen nicht darunter.

Steuerabzug ohne Freistellungsauftrag

Liegt kein Freistellungsauftrag vor, zieht die Bank automatisch Steuern ab. Dazu zählen:

  • Kapitalertragsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls Kirchensteuer

Das gilt auch dann, wenn die Erträge unterhalb des Freibetrags liegen.

Änderungen und Gültigkeit

Ein Freistellungsauftrag kann jederzeit angepasst werden. Viele Banken ermöglichen dies direkt online.

Typische Gründe für eine Anpassung sind:

  • Eröffnung eines neuen Kontos
  • Schließung einer bestehenden Bankverbindung
  • veränderte Einkommensverhältnisse

Wichtig ist, den Überblick zu behalten, um den Freibetrag nicht zu überschreiten.

Häufige Fragen und wichtige Hinweise

Im Alltag tauchen immer wieder ähnliche Fragen zum Freistellungsauftrag auf. Einige davon sind besonders relevant.

Muss der Auftrag jedes Jahr neu gestellt werden

Das hängt von der Bank ab. Manche Institute lassen den Auftrag unbefristet laufen, andere verlangen eine regelmäßige Bestätigung.

Was passiert bei einer Überschreitung

Wird der Freibetrag insgesamt überschritten, kann das Finanzamt eine Nachversteuerung verlangen. Daher sollte der Betrag bewusst verteilt werden.

Rückerstattung über die Steuererklärung

Zu viel gezahlte Steuer kann über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Dafür müssen die entsprechenden Bescheinigungen eingereicht werden.

Gilt der Freistellungsauftrag automatisch für alle Banken

Nein. Er muss bei jeder Bank separat eingereicht werden. Eine automatische Übertragung findet nicht statt.

Praktische Tipps für den Alltag

Um den Freistellungsauftrag sinnvoll zu nutzen, helfen folgende Punkte:

  • regelmäßig prüfen, ob der Betrag noch passt
  • Änderungen zeitnah anpassen
  • Jahressteuerbescheinigungen aufbewahren
  • bei mehreren Konten den Überblick behalten

So lässt sich vermeiden, dass unnötig Steuern gezahlt werden.

Über den Autor

Mark