Depot eröffnen: Was Anleger vor dem ersten Kauf klären sollten

Vor dem ersten Wertpapierkauf stehen einige Entscheidungen, die sich später nur mit Aufwand ändern lassen. Depotanbieter, Verrechnungskonto, Steuerangaben und Handelsplatz gehören dazu.

Nahaufnahme einer Hand, die ein Smartphone hält, das eine Aktienhandels-App mit Echtzeitdaten anzeigt.

Die Eröffnung eines Wertpapierdepots dauert heute wenige Minuten. Genau diese Geschwindigkeit verleitet dazu, Entscheidungen zu treffen, deren Tragweite erst später deutlich wird.

Ein Teil dieser Entscheidungen lässt sich später korrigieren, ein anderer nur mit Aufwand oder gar nicht. Es lohnt sich deshalb, vor der Eröffnung einige Punkte zu klären.

Die Wahl des Anbieters

Kostenstruktur

Zu vergleichen sind Depotführungsentgelt, Ordergebühren, Kosten für die Ausführung von Sparplänen und etwaige Entgelte des Handelsplatzes. Bei kleinen Beträgen fallen feste Gebühren prozentual erheblich ins Gewicht.

Zu prüfen ist außerdem, ob günstige Konditionen befristet sind. Nach Ablauf einer Aktion gelten reguläre Preise, ohne dass eine gesonderte Mitteilung erfolgen müsste.

Handelsplätze und Angebot

Nicht jeder Anbieter ermöglicht den Handel an allen Börsen. Wer bestimmte Fonds oder Wertpapiere erwerben möchte, sollte vorab prüfen, ob sie handelbar sind.

Ebenso unterscheidet sich das Sparplanangebot. Ein Fonds kann grundsätzlich handelbar sein, ohne für einen Sparplan zur Verfügung zu stehen.

Inländisch oder ausländisch

Bei Anbietern mit Sitz in Deutschland wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und abgeführt. Ein Freistellungsauftrag lässt sich hinterlegen, und die Jahressteuerbescheinigung liegt vor.

Bei ausländischen Anbietern entfällt dieser Automatismus. Die Erträge sind selbst zu erklären, was zulässig ist, aber den Aufwand deutlich erhöht.

Der praktische Zuschnitt

Neben den Kosten entscheidet die Bedienbarkeit über die tatsächliche Nutzung. Eine übersichtliche Darstellung des Bestands und der Kosten ist wertvoller als ein Funktionsumfang, der nie gebraucht wird.

Wer selten handelt, benötigt keine umfangreiche Handelsoberfläche. Wichtiger sind verlässliche Sparplanausführung und eine nachvollziehbare Abrechnung.

Bei der Eröffnung

Verrechnungskonto

Zu jedem Depot gehört ein Verrechnungskonto, über das Käufe, Verkäufe, Ausschüttungen und Steuern gebucht werden. Es sollte über eine kleine Deckung verfügen.

Das ist insbesondere zu Jahresbeginn bedeutsam. Bei thesaurierenden Fonds wird die Steuer auf die Vorabpauschale von diesem Konto abgebucht, ohne dass eine Ausschüttung zur Verfügung stünde.

Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Steuerabzug gutgeschrieben werden. Ohne Auftrag wird ab dem ersten Euro abgeführt.

Wer mehrere Depots und Konten führt, verteilt den Betrag. Die Summe aller erteilten Aufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Angaben zur Kirchensteuer

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird über eine automatisierte Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erhoben. Der Abfrage kann widersprochen werden.

In diesem Fall unterbleibt der automatische Einbehalt, die Angabe in der Steuererklärung wird jedoch verpflichtend. Beide Wege sind zulässig, die Wahl sollte bewusst getroffen werden.

Einstufung nach Kenntnissen

Im Rahmen der Eröffnung wird nach Erfahrungen und Kenntnissen gefragt. Die Angaben bestimmen, welche Produktkategorien freigeschaltet werden.

Die Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine zu hohe Einstufung öffnet den Zugang zu Produkten, deren Risiken ohne entsprechende Kenntnis schwer einzuschätzen sind.

  • Kosten und Befristungen vor der Eröffnung prüfen
  • Verrechnungskonto gedeckt halten, besonders zum Jahresbeginn
  • Freistellungsauftrag erteilen und aufteilen
  • Angaben zu Kenntnissen wahrheitsgemäß machen

Vor dem ersten Kauf

Die Reihenfolge einhalten

Vor dem ersten Kauf stehen zwei Voraussetzungen: eine ausreichende Reserve für unvorhergesehene Ausgaben und ein Anlagehorizont, der Rückschläge aushält.

Wer diese Punkte überspringt, wird im ersten Zwischenfall zum Verkauf gezwungen, unabhängig von der Marktlage. Das ist die häufigste Ursache dafür, dass eine an sich sinnvolle Anlage Verluste bringt.

Order richtig erteilen

Bei einer unlimitierten Order wird zum nächsten verfügbaren Kurs ausgeführt. Bei einer limitierten Order wird ein Höchstpreis festgelegt, was bei geringem Handelsvolumen sinnvoll ist.

Zu beachten sind zudem die Handelszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten der Referenzbörse ist die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs häufig größer.

Basisinformationsblatt lesen

Für jedes Produkt liegt ein Basisinformationsblatt vor, das Risiken, Kosten und Anlageziel auf wenigen Seiten beschreibt. Es ist verpflichtend bereitzustellen und vor dem Kauf einsehbar.

Der Blick auf Kostenangabe, Risikoindikator und empfohlene Haltedauer beantwortet die meisten Fragen schneller als jede Produktbeschreibung des Anbieters.

Nach dem Kauf

Unterlagen sichern

Abrechnungen und Jahressteuerbescheinigungen sollten dauerhaft gesichert werden. Viele Anbieter halten Dokumente im Postfach nur befristet vor.

Eine einfache Aufstellung mit Kaufdatum, Stückzahl und Kurs genügt für den Überblick und erspart später die Rekonstruktion aus alten Abrechnungen.

Depotübertrag

Ein Wechsel des Anbieters ist möglich, ohne die Bestände zu verkaufen. Wichtig ist, dass die Anschaffungsdaten mit übertragen werden.

Fehlen sie, unterstellt die neue Bank eine pauschale Bemessungsgrundlage, die bei der späteren Besteuerung deutlich ungünstiger ausfällt.

Ruhe bewahren

Der häufigste Fehler nach der Eröffnung besteht darin, zu oft zu handeln. Jede Order verursacht Kosten, und häufige Anpassungen verbessern das Ergebnis über lange Zeiträume selten.

Ein einmal festgelegter Plan mit gelegentlicher Rückführung auf die Zielaufteilung genügt. Der Aufwand nach der Einrichtung beschränkt sich auf wenige Minuten im Jahr.

Gemeinschaftsdepot und Depot für Kinder

Ein Gemeinschaftsdepot erleichtert die gemeinsame Verwaltung, hat aber Folgen bei Trennung und im Erbfall, weil beide Personen verfügungsberechtigt sind und die Zuordnung der Bestände geklärt werden muss.

Ein auf den Namen des Kindes geführtes Depot verfügt über einen eigenen Sparerpauschbetrag. Das Vermögen gehört jedoch rechtlich dem Kind und steht ihm mit Erreichen der Volljährigkeit zur freien Verfügung.

Sicherheit der Zugänge

Für Wertpapierdepots gelten dieselben Anforderungen an die starke Authentifizierung wie im Zahlungsverkehr. Ein gesondertes Verfahren für Freigaben erschwert unbefugte Verfügungen erheblich.

Zugangsdaten sollten nicht mit denen des Girokontos übereinstimmen. Eine Kompromittierung träfe sonst beide Bereiche gleichzeitig.

Was das Depot nicht leistet

Ein Depot ist ein Verwahrort, keine Anlagestrategie. Die Entscheidung über Aufteilung, Streuung und Zeithorizont wird davon nicht berührt und muss unabhängig getroffen werden.

Ebenso wenig ersetzt eine große Produktauswahl die eigene Auswahl. Für die meisten privaten Depots genügen zwei bis drei sorgfältig gewählte Bausteine vollständig.

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Mark