Wer eine Wohnung mieten, ein Fahrzeug finanzieren oder einen Mobilfunkvertrag abschließen möchte, wird auf seine Zahlungsfähigkeit geprüft. Die Bewertung erfolgt maschinell und stützt sich auf Daten, die über Jahre zusammengetragen wurden.
Entsprechend gibt es keinen schnellen Weg, sie zu verbessern. Wirksam sind Gewohnheiten, die über längere Zeiträume beibehalten werden, und das Vermeiden von Vorgängen, die im Datenbestand negativ auffallen.
Woraus sich die Bewertung speist
Vertragsdaten und Zahlungsverhalten
Den größten Teil des Bestandes bilden gewöhnliche Vertragsinformationen: Konten, Kredite, Leasingverträge, Mobilfunkverträge und Kreditkarten. Sie belegen keine Zahlungsstörung, sondern bestehende Verpflichtungen.
Hinzu kommen Angaben über gestörte Zahlungsverläufe, etwa gekündigte Kredite oder titulierte Forderungen. Diese Einträge wiegen erheblich schwerer als die bloße Zahl der Verträge.
Was nicht erfasst wird
Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand und Kontostand gehören nicht zum Bestand der Auskunfteien. Wer über hohe Rücklagen verfügt, hat allein deshalb keine bessere Bewertung.
Die Bank ergänzt die Auskunft daher um eigene Angaben zu Einkommen und Ausgaben. Beide Bestandteile zusammen ergeben die Entscheidung, nicht der Wert der Auskunftei allein.
Die Dauer der Beziehungen
Lang bestehende und beanstandungsfrei geführte Vertragsverhältnisse wirken günstig. Ein seit Jahren geführtes Girokonto und ein planmäßig bedienter Kredit belegen Verlässlichkeit über die Zeit.
Häufige Wechsel von Konten und Anbietern wirken in die entgegengesetzte Richtung, ohne dass ein Fehlverhalten vorläge. Der Datenbestand zeigt in diesem Fall lediglich weniger Beständigkeit.
Die Zahl paralleler Verpflichtungen
Mehrere gleichzeitig laufende Finanzierungen werden zurückhaltend bewertet, selbst wenn alle pünktlich bedient werden. Sie binden künftiges Einkommen und verringern den Spielraum für unerwartete Ereignisse.
Dazu zählen auch Ratenkäufe im Handel und Null-Prozent-Finanzierungen. Sie erscheinen im Alltag harmlos, tauchen aber als Kreditverpflichtungen im Bestand auf.
Was sich im Alltag steuern lässt
Zahlungen pünktlich leisten
Der wirksamste Beitrag bleibt das fristgerechte Begleichen von Rechnungen. Eine Forderung wird erst nach mehreren Mahnungen und unter weiteren Voraussetzungen gemeldet, doch der Weg dorthin beginnt mit einer übersehenen Rechnung.
Ein kleiner Puffer auf dem Konto verhindert zurückgegebene Lastschriften. Diese verursachen Kosten beim Vertragspartner und leiten häufig das Mahnverfahren ein.
Strittige Forderungen widersprechen
Wer eine Rechnung für unberechtigt hält, sollte ihr ausdrücklich und nachweisbar widersprechen, statt sie unbeantwortet zu lassen. Eine bestrittene Forderung erfüllt die Meldevoraussetzungen nicht.
Ein Schweigen wird dagegen als Anerkenntnis gewertet und kann zu einem Eintrag führen, der anschließend nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren ist.
Nicht genutzte Verträge beenden
Ungenutzte Kreditkarten, alte Konten und nicht in Anspruch genommene Rahmen binden Verfügungsmöglichkeiten, die in Prüfungen berücksichtigt werden. Eine Kündigung bereinigt den Bestand.
Zu bedenken ist, dass sehr lange bestehende Konten zugleich Beständigkeit belegen. Sinnvoll ist daher, das älteste Konto zu behalten und stattdessen jüngere, ungenutzte Verträge zu beenden.
Konditionenanfrage statt Kreditanfrage
Bei Vergleichen ist darauf zu achten, dass die Abfrage als Konditionenanfrage gekennzeichnet wird. Sie wirkt sich nicht auf den Wert aus, während mehrere echte Kreditanfragen in kurzer Zeit ungünstig auffallen.
Seriöse Anbieter weisen darauf hin. Fehlt der Hinweis, empfiehlt sich eine ausdrückliche Nachfrage, bevor persönliche Daten übermittelt werden.
- Rechnungen fristgerecht begleichen
- strittige Forderungen nachweisbar bestreiten
- ungenutzte Verträge kündigen, ältestes Konto behalten
- bei Vergleichen auf Konditionenanfrage bestehen
Fehler im Bestand
Die jährliche Datenkopie
Nach der Datenschutz-Grundverordnung besteht ein Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle gespeicherten Daten. Sie ist von den kostenpflichtigen Bonitätsnachweisen zu unterscheiden, die zur Vorlage bei Dritten dienen.
Eine Prüfung einmal im Jahr genügt. Fehlerhafte Einträge fallen sonst erst dann auf, wenn ein Vertrag bereits abgelehnt wurde, und die Klärung dauert dann mehrere Wochen.
Typische Fehlerquellen
Häufig sind Verwechslungen bei ähnlichen Namen, unvollständig zurückgemeldete Forderungen nach Begleichung und veraltete Adressdaten nach einem Umzug.
Unrichtige Angaben sind auf Verlangen zu berichtigen. Während der Prüfung kann der Eintrag als bestritten gekennzeichnet werden, was seine Wirkung vorübergehend abschwächt.
Löschfristen kennen
Erledigte Forderungen, abgelöste Kredite und beendete Konten werden nach festgelegten Fristen entfernt. Ein Eintrag bleibt damit nicht dauerhaft bestehen, auch wenn dieser Eindruck verbreitet ist.
Für Restschuldbefreiungen nach einem Insolvenzverfahren wurde die Speicherdauer nach europäischer Rechtsprechung erheblich verkürzt.
Aufbau über die Zeit
Der Einstieg ohne Historie
Wer noch keine Vertragshistorie besitzt, etwa nach dem Abschluss der Ausbildung, wird zurückhaltend bewertet. Fehlende Daten sind aus Sicht des Verfahrens keine gute Nachricht, sondern schlicht keine Information.
Ein regulär geführtes Girokonto, ein Mobilfunkvertrag und gegebenenfalls eine Kreditkarte mit vollständigem Ausgleich bauen diese Historie auf, ohne eine Verschuldung zu erfordern.
Geduld statt Abkürzungen
Angebote, die eine schnelle Verbesserung der Bewertung gegen Entgelt versprechen, halten regelmäßig nicht, was sie ankündigen. Eine Löschung zutreffender Einträge vor Ablauf der Frist ist nicht möglich.
Wirksam ist allein die Zeit in Verbindung mit beanstandungsfreiem Verhalten. Nach einer überstandenen Zahlungsstörung stellt sich eine tragfähige Bewertung schrittweise wieder ein.
Der Blick vor der großen Finanzierung
Vor einer Immobilienfinanzierung oder einer größeren Kreditaufnahme lohnt es sich, den eigenen Datenbestand ein Jahr im Voraus zu prüfen und zu bereinigen.
In diesem Zeitraum lassen sich fehlerhafte Einträge korrigieren, ungenutzte Verträge beenden und laufende Verpflichtungen reduzieren. Nach Antragstellung ist dafür keine Zeit mehr.
Bonität ist kein Charakterurteil
Eine zurückhaltende Bewertung sagt nichts über Zuverlässigkeit oder Zahlungsmoral aus. Sie beschreibt eine statistische Wahrscheinlichkeit auf Grundlage der vorhandenen Daten und trifft über den Einzelfall keine Aussage.
Diese Einordnung ist mehr als eine Beruhigung. Sie erklärt, warum eine Ablehnung sachlich zu behandeln ist: Der Weg führt über die Prüfung des Datenbestandes, nicht über eine erneute Anfrage bei der nächsten Bank.