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Bitcoin und Kryptowährungen in deiner Steuererklärung – so wird’s gemacht!

Kryptogewinne sind kein rechtsfreier Raum. Dieser Überblick zeigt, wann Steuern anfallen und wie Kryptowährungen korrekt angegeben werden.

Bitcoin

Kryptowährungen sind längst im Alltag vieler Menschen angekommen. Sie werden gekauft, verkauft oder über längere Zeit gehalten. Doch sobald es um die Steuererklärung geht, entsteht häufig Unsicherheit darüber, was eigentlich angegeben werden muss.

Der Grund dafür liegt in der besonderen Einordnung von digitalen Coins. Sie gelten weder als offizielles Zahlungsmittel noch als klassische Geldanlage. Trotzdem unterliegen sie klaren steuerlichen Regeln, die jeder kennen sollte, der mit Kryptowährungen handelt.

Wie Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerlich eingeordnet werden

Aus steuerlicher Sicht zählen Kryptowährungen zu den sonstigen Wirtschaftsgütern. Sie fallen nicht unter die Kapitalerträge und unterliegen daher auch nicht der Abgeltungssteuer.

Verkäufe werden stattdessen als private Veräußerungsgeschäfte betrachtet. Ob Steuern anfallen, hängt vor allem vom Zeitpunkt des Verkaufs ab.

Haltedauer als entscheidender Faktor

Für die Besteuerung gibt es zwei klare Fälle:

  • Verkauf nach mehr als einem Jahr
  • Verkauf innerhalb eines Jahres

Wird eine Kryptowährung erst nach Ablauf von zwölf Monaten verkauft, bleibt der Gewinn steuerfrei. Erfolgt der Verkauf früher, kann der Gewinn steuerpflichtig sein.

Steuerfreigrenze und Zusammenrechnung

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine jährliche Freigrenze von 1.000 Euro. Dabei werden alle Gewinne aus solchen Geschäften zusammengerechnet.

Liegt der Gesamtgewinn unter dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Wird sie überschritten, muss der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

So gibst du Kryptowährungen richtig in der Steuererklärung an

Die Angabe von Kryptogewinnen erfordert eine saubere Vorbereitung. Entscheidend ist nicht nur der Gewinn, sondern auch der Weg dorthin.

Welche Angaben relevant sind

Bei der Steuererklärung spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:

  • Zeitpunkt der Anschaffung
  • Zeitpunkt des Verkaufs
  • Anschaffungs- und Verkaufspreis
  • Berechnung von Gewinn oder Verlust
  • Einhaltung der Haltefrist

Ohne diese Angaben ist eine korrekte Einordnung kaum möglich.

Berechnungsmethoden und Dokumentation

Zur Ermittlung des Gewinns werden unterschiedliche Methoden genutzt, die festlegen, welche Coins als verkauft gelten. Die Wahl beeinflusst das Ergebnis spürbar.

Eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen ist daher besonders wichtig, vor allem bei mehreren Käufen und Verkäufen.

Umgang mit Verlusten aus dem Kryptohandel

Verluste können steuerlich genutzt werden. Sie lassen sich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.

Reichen die Gewinne im selben Jahr nicht aus, können die Verluste in kommende Jahre übertragen werden. Das senkt die Steuerlast in der Zukunft.

Wann aus privatem Handel ein Gewerbe wird

Bei sehr häufigem Handel kann das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Eine klare Grenze gibt es dafür nicht.

Hinweise können sein:

  • hohe Anzahl an Transaktionen
  • systematisches Vorgehen
  • Auftreten wie ein Händler

In solchen Fällen gelten andere steuerliche Regeln. Eine fachliche Beratung kann hier helfen, Fehler zu vermeiden.

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Mark