Dauerauftrag und Lastschrift: Der Unterschied und warum er zählt

Dauerauftrag und Lastschrift wirken im Alltag ähnlich, unterscheiden sich rechtlich aber grundlegend. Wer weiß, wer den Vorgang jeweils auslöst, kennt auch seine Rechte bei einer fehlerhaften Buchung.

Person, die eine Kreditkarte für Online-Einkäufe auf einem Laptop verwendet, von oben aufgenommen.

Wiederkehrende Zahlungen laufen in Deutschland über zwei Verfahren, die im Alltag kaum unterschieden werden. Beide sorgen dafür, dass ein Betrag regelmäßig vom Konto abgeht, ohne dass jedes Mal ein Auftrag erteilt werden müsste.

Der Unterschied wird erst dann bedeutsam, wenn etwas nicht stimmt: wenn ein Betrag zu hoch ist, eine Zahlung eingestellt werden soll oder eine Buchung unberechtigt erfolgte. Dann entscheidet die Form über die Möglichkeiten.

Die beiden Verfahren

Der Dauerauftrag

Beim Dauerauftrag erteilt die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber der eigenen Bank den Auftrag, einen gleichbleibenden Betrag in festgelegten Abständen an einen bestimmten Empfänger zu überweisen.

Betrag, Termin und Empfänger stehen fest und ändern sich nur, wenn der Auftrag geändert wird. Die Zahlung geht damit ausschließlich vom Konto des Zahlenden aus.

Die Lastschrift

Bei der Lastschrift zieht der Empfänger den Betrag ein. Grundlage ist ein erteiltes Mandat, mit dem der Zahlende dem Empfänger die Einziehung gestattet und die eigene Bank zur Einlösung anweist.

Der Betrag kann von Mal zu Mal unterschiedlich hoch sein. Genau deshalb eignet sich das Verfahren für Rechnungen mit schwankender Höhe, etwa für Strom, Mobilfunk oder Abonnements mit variabler Nutzung.

Wer den Vorgang auslöst

Der wesentliche Unterschied liegt in der Richtung. Beim Dauerauftrag geht die Zahlung vom Konto aus, bei der Lastschrift wird sie von außen angestoßen.

Daraus folgen unterschiedliche Rechte. Was selbst veranlasst wurde, lässt sich nicht zurückholen. Was ein Dritter eingezogen hat, unterliegt einem Erstattungsanspruch.

Die Widerspruchsfrist

Bei der Basislastschrift besteht ein Anspruch auf Erstattung innerhalb von acht Wochen ab Belastung, ohne dass ein Grund angegeben werden müsste. Die Bank bucht den Betrag auf Verlangen zurück.

Fehlt ein gültiges Mandat, verlängert sich die Frist auf dreizehn Monate. Diese Regelung schützt vor unberechtigten Einzügen, die erst später bemerkt werden.

Was das im Alltag bedeutet

Für die Miete

Für gleichbleibende Zahlungen wie die Miete eignet sich der Dauerauftrag. Der Betrag ist bekannt, der Termin steht fest, und eine Anpassung erfolgt nur bei einer Änderung des Mietvertrags.

Bei einer Mieterhöhung ist der Auftrag selbst zu ändern. Diese Aufgabe verbleibt beim Zahlenden, und ein vergessener Auftrag führt zu einer Unterzahlung.

Für Verträge mit variablem Betrag

Strom, Gas, Mobilfunk und Versicherungen werden üblicherweise per Lastschrift abgerechnet, weil sich die Beträge nach Verbrauch oder Anpassungen ändern. Der Empfänger passt den Einzug selbstständig an.

Der Vorteil liegt darin, dass keine eigene Handlung erforderlich ist. Der Nachteil besteht darin, dass eine Erhöhung ohne aktives Zutun wirksam wird und leicht unbemerkt bleibt.

Für Sparraten

Für die Überweisung auf ein Tagesgeld- oder Rücklagenkonto ist der Dauerauftrag die passende Form. Er lässt sich auf den Tag nach dem Gehaltseingang legen und wird ausgeführt, bevor der Alltag beginnt.

Sparpläne im Wertpapierdepot werden dagegen meist per Lastschrift eingezogen, weil der Betrag zwar feststeht, die Ausführung aber vom Anbieter gesteuert wird.

Rückgabe mangels Deckung

Ist das Konto nicht gedeckt, wird die Buchung in beiden Fällen nicht ausgeführt. Bei der Lastschrift entstehen dem Empfänger Kosten, die dieser üblicherweise weiterberechnet.

Die eigene Bank darf für die Bearbeitung kein Entgelt erheben. Die Kosten des Vertragspartners bleiben davon unberührt und sind der teuerste vermeidbare Posten im Zahlungsverkehr.

  • Dauerauftrag: fester Betrag, vom eigenen Konto ausgelöst
  • Lastschrift: variabler Betrag, vom Empfänger eingezogen
  • Basislastschrift: acht Wochen Erstattungsanspruch
  • ohne gültiges Mandat: dreizehn Monate

Verwalten und ändern

Übersicht im Online-Banking

Beide Verfahren lassen sich im Online-Banking einsehen. Daueraufträge erscheinen als eigene Liste, erteilte Mandate werden bei vielen Instituten ebenfalls angezeigt.

Diese Übersicht ist die schnellste Grundlage für einen jährlichen Vertragscheck. Sie zeigt alle wiederkehrenden Verpflichtungen an einer Stelle.

Sperren und Begrenzen

Einzelne Lastschriften lassen sich sperren, ebenso können Höchstbeträge oder eine Beschränkung auf bestimmte Empfänger vereinbart werden. Diese Möglichkeiten sind wenig bekannt und im Einzelfall hilfreich.

Sinnvoll ist das etwa bei gekündigten Verträgen, wenn weitere Einzüge zu erwarten sind. Die Sperre verhindert die Buchung, ohne dass eine Rückgabe erforderlich wird.

Ein Mandat widerrufen

Ein Lastschriftmandat wird gegenüber dem Empfänger widerrufen, nicht gegenüber der Bank. Der Widerruf sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen.

Zu beachten ist, dass der Widerruf des Mandats die zugrunde liegende Vertragspflicht nicht beendet. Die Forderung besteht fort und ist dann auf anderem Weg zu begleichen.

Beim Kontowechsel

Der gesetzliche Wechselservice

Beim Wechsel des Girokontos ist die neue Bank verpflichtet, bei der Übertragung zu unterstützen. Daueraufträge werden übernommen, und Zahlungspartner werden über die neue Verbindung informiert.

Die Fristen dafür sind gesetzlich festgelegt. Dennoch empfiehlt es sich, das alte Konto einige Monate parallel zu führen, weil selten genutzte Einzüge erst später auftauchen.

Mandate laufen nicht automatisch mit

Erteilte Mandate beziehen sich auf eine bestimmte Kontoverbindung. Sie müssen den Empfängern neu mitgeteilt werden, auch wenn der Wechselservice die Information übernimmt.

Eine eigene Liste der wichtigsten Einzüge verhindert Lücken. Übersehen werden regelmäßig jährliche Beiträge, die im Wechselzeitraum nicht anfallen.

Nach dem Wechsel prüfen

Nach etwa einem Jahr sollte das alte Konto ein letztes Mal kontrolliert werden, bevor es geschlossen wird. Bis dahin sind alle jährlichen Vorgänge einmal durchgelaufen.

Erst danach ist gesichert, dass keine Zahlung ins Leere geht. Ein zu früh geschlossenes Konto führt regelmäßig zu Mahnungen, die niemand bewusst ausgelöst hat.

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Mark