Kreditkartenabrechnungen werden in aller Regel überflogen. Geprüft wird, ob die Umsätze bekannt sind, und anschließend wird die Abrechnung abgelegt. Alles Weitere gilt als technische Angelegenheit des Herausgebers.
Dabei ist sie die einzige Stelle, an der die tatsächlichen Kosten der Karte vollständig sichtbar werden. Entgelte, Zinsen und Umrechnungskosten erscheinen nirgendwo sonst so vollständig zusammengefasst.
Der Aufbau der Abrechnung
Abrechnungszeitraum und Fälligkeit
Am Anfang stehen der Zeitraum, auf den sich die Abrechnung bezieht, und der Termin, zu dem der Betrag eingezogen wird. Beide Angaben bestimmen, wie lang der zinsfreie Zahlungsaufschub im Einzelfall ausfällt.
Ein Umsatz kurz nach dem Stichtag erscheint erst auf der folgenden Abrechnung. Daraus ergibt sich der bekannte Effekt, dass zwischen Kauf und Belastung mehrere Wochen liegen können.
Vortrag und Saldo
Ausgewiesen werden der Saldo des Vormonats, die eingegangene Zahlung, die neuen Umsätze und der sich daraus ergebende neue Saldo. Bei vollständigem Ausgleich beträgt der Vortrag null.
Erscheint dagegen ein Vortrag, wurde der Vormonat nicht vollständig ausgeglichen. Genau an dieser Stelle beginnt die Verzinsung, und genau diese Zeile wird am häufigsten übersehen.
Die Umsatzliste
Jeder Umsatz erscheint mit Datum, Händler, Betrag und gegebenenfalls dem Originalbetrag in fremder Währung. Der Buchungstag kann vom Kaufdatum abweichen, weil der Händler den Umsatz erst später einreicht.
Wiederkehrende Abonnements finden sich hier ebenfalls. Die Abrechnung eignet sich deshalb gut als Grundlage für einen jährlichen Vertragscheck.
Entgelte und Zuschläge
In einem gesonderten Block erscheinen Jahresentgelt, Entgelte für Bargeldabhebungen, Fremdwährungsentgelte und gegebenenfalls Kosten für Ersatzkarten oder Nachfragen.
Diese Posten summieren sich über zwölf Abrechnungen. Wer sie einmal jährlich zusammenrechnet, erhält die tatsächlichen Kosten der Karte, die selten mit der Erwartung übereinstimmen.
Wo Zinsen entstehen
Die Teilzahlungsfunktion
Bei Karten mit Teilzahlung wird nicht der gesamte Saldo eingezogen, sondern ein festgelegter Anteil. Der Rest bleibt stehen und wird verzinst, üblicherweise zu Sätzen deutlich oberhalb eines Ratenkredits.
Da die Teilzahlung häufig voreingestellt ist, entsteht die Verschuldung ohne bewusste Entscheidung. Ein Blick in die Einstellungen im Kundenportal klärt, welcher Modus aktiv ist.
Bargeldabhebungen
Abhebungen mit einer Kreditkarte werden gesondert bepreist, und die Verzinsung beginnt häufig sofort, ohne den sonst gewährten zinsfreien Zeitraum. Auf der Abrechnung erscheinen deshalb Zinsen, obwohl der Saldo ausgeglichen wurde.
Diese Kombination macht die Bargeldabhebung mit der Kreditkarte zur teuersten Form der Bargeldbeschaffung. Für den Alltag ist die Debitkarte die günstigere Wahl.
Verzugszinsen
Wird der Einzug mangels Deckung zurückgegeben, fallen zusätzlich Verzugszinsen und gegebenenfalls Mahnkosten an. Beide erscheinen als eigene Posten und erhöhen den Saldo der Folgeabrechnung.
Bei wiederholtem Vorkommen kann der Herausgeber den Verfügungsrahmen kürzen oder die Karte sperren. Ein rechtzeitiger Hinweis an den Herausgeber ist deshalb sinnvoll.
Der zinsfreie Zeitraum
Bei der in Deutschland verbreiteten Charge-Karte fallen keine Zinsen an, solange der Saldo zum Fälligkeitstermin vollständig ausgeglichen wird. Dieser Aufschub ist eine Leistung des Produkts, keine Kreditaufnahme.
Er endet in dem Moment, in dem ein Teil stehen bleibt. Von da an wird in der Regel der gesamte Saldo verzinst, nicht nur der offene Rest.
- Vortragszeile prüfen: dort beginnt die Verzinsung
- Teilzahlung im Kundenportal abstellen
- Bargeldabhebung verzinst sich meist sofort
- Entgeltblock einmal jährlich aufsummieren
Umsätze in fremder Währung
Das Fremdwährungsentgelt
Bei Umsätzen außerhalb des Euroraums wird in der Regel ein prozentuales Entgelt berechnet. Es ist im Preisverzeichnis ausgewiesen und erscheint auf der Abrechnung als eigener Posten neben dem umgerechneten Betrag.
Die Umrechnung selbst erfolgt zu einem Kurs des Zahlungsnetzwerks, der öffentlich einsehbar ist. Er unterscheidet sich vom Devisenkurs des Kauftages, weil die Einreichung des Umsatzes später erfolgt.
Abrechnung in Euro an der Kasse
Wird an der Kasse oder am Geldautomaten angeboten, in Euro abzurechnen, ist die Ablehnung fast immer günstiger. Der dabei verwendete Kurs wird vom Händler oder Automatenbetreiber festgelegt.
Der Aufschlag ist häufig höher als das Fremdwährungsentgelt des Herausgebers und wird auf der Abrechnung nicht gesondert ausgewiesen, weil er bereits im Umsatz enthalten ist.
Rückerstattungen
Wird ein Umsatz in fremder Währung erstattet, erfolgt die Rückrechnung zum dann geltenden Kurs. Zwischen Belastung und Gutschrift kann deshalb eine Differenz verbleiben.
Diese Differenz ist kein Fehler des Herausgebers. Sie ergibt sich aus dem zeitlichen Abstand und lässt sich nur durch eine zügige Abwicklung der Erstattung begrenzen.
Prüfen und reagieren
Unbekannte Umsätze
Erscheint ein unbekannter Umsatz, sollte er unverzüglich beim Herausgeber angezeigt werden. Bei unberechtigten Verfügungen besteht ein Erstattungsanspruch, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Zu beachten sind die Fristen für die Beanstandung. Sie ergeben sich aus den Bedingungen und beginnen mit dem Zugang der Abrechnung.
Rückbelastung bei Leistungsstörungen
Wurde eine bezahlte Leistung nicht erbracht, kann über den Herausgeber eine Rückbelastung eingeleitet werden. Das Verfahren ist fristgebunden und setzt in der Regel voraus, dass zuvor der Händler kontaktiert wurde.
Dieser Schutz unterscheidet die Kreditkarte von der Vorkasse per Überweisung und ist bei Buchungen im Ausland ein praktisches Argument für ihren Einsatz.
Der jährliche Abgleich
Einmal im Jahr lohnt der Vergleich der aufsummierten Entgelte mit den Konditionen anderer Karten. Enthaltene Versicherungspakete rechtfertigen ein Jahresentgelt nur, wenn die Leistungen tatsächlich benötigt werden.
Ebenso sinnvoll ist die Prüfung des Verfügungsrahmens. Ein dauerhaft ausgeschöpfter Rahmen kann bei einer späteren Kreditprüfung ebenso ins Gewicht fallen wie ein überzogenes Girokonto.