Wer mehrere Kredite parallel bedient oder einen älteren Vertrag zu ungünstigen Konditionen abbezahlt, stößt früher oder später auf den Vorschlag einer Umschuldung. Gemeint ist die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten durch ein neues Darlehen.
Der Gedanke ist einleuchtend: ein Vertrag statt mehrerer, eine Rate statt vieler, ein niedrigerer Zinssatz. In der Praxis hängt der Nutzen jedoch von Bedingungen ab, die vor der Entscheidung geprüft werden müssen.
Wann eine Umschuldung wirkt
Teure Verbindlichkeiten zuerst
Den größten Effekt bringt die Ablösung von Verbindlichkeiten mit hohen Zinssätzen. Dazu zählen ein dauerhaft in Anspruch genommener Dispositionskredit und Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion.
Beide Formen kennen keinen Tilgungsplan. Die Umwandlung in einen Ratenkredit senkt nicht nur den Zinssatz, sie erzwingt zugleich eine planmäßige Rückführung mit festem Enddatum.
Mehrere Verträge zusammenführen
Laufen mehrere Ratenkredite nebeneinander, kann die Zusammenfassung die Übersicht verbessern und die monatliche Belastung senken. Der Zinsvorteil ist dabei nicht in jedem Fall der wesentliche Punkt.
Zu prüfen ist, ob die Gesamtlaufzeit dabei verlängert wird. Eine niedrigere Rate bei längerer Laufzeit bedeutet höhere Gesamtkosten, auch wenn der Zinssatz sinkt.
Die Restlaufzeit entscheidet mit
Je weiter ein Ratenkredit fortgeschritten ist, desto geringer fällt der Vorteil aus. Da zu Beginn der überwiegende Teil der Rate auf Zinsen entfällt, ist der noch zu erwartende Zinsanteil gegen Ende gering.
Als grobe Orientierung gilt, dass eine Umschuldung im letzten Drittel der Laufzeit selten lohnt. Die Kosten der Ablösung übersteigen dann häufig den verbleibenden Zinsvorteil.
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens darf die Bank eine Entschädigung verlangen. Ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach der Restlaufzeit sowie dem offenen Betrag.
Diese Kosten gehören in die Rechnung. Verglichen wird der verbleibende Zinsaufwand des alten Vertrags mit dem Zinsaufwand des neuen zuzüglich Entschädigung und etwaiger Nebenkosten.
Der Ablauf in der Praxis
Bestandsaufnahme
Zunächst werden alle Verbindlichkeiten mit Restschuld, Zinssatz, Rate, Restlaufzeit und den Bedingungen für eine vorzeitige Ablösung erfasst. Ohne diese Übersicht ist eine Beurteilung nicht möglich.
Die Restschuld wird bei der jeweiligen Bank abgefragt. Sie weicht regelmäßig von der eigenen Schätzung ab, weil der Tilgungsanteil in den ersten Jahren geringer ist als angenommen.
Angebote einholen
Für die Anfrage werden derselbe Betrag und dieselbe Laufzeit bei mehreren Instituten abgefragt. Nur so lassen sich die Ergebnisse nebeneinanderlegen.
Wichtig ist, dass die Auskunftei eine Konditionenanfrage erhält und keine echte Kreditanfrage. Mehrere echte Anfragen in kurzer Zeit können sich ungünstig auf die Bewertung auswirken.
Die Ablösung selbst
In aller Regel überweist die neue Bank den Ablösebetrag unmittelbar an die bisherigen Gläubiger. Das ist sicherer als eine Auszahlung an die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer, weil die Mittel nicht anderweitig verwendet werden können.
Nach der Ablösung sollte eine Bestätigung über die vollständige Erledigung eingeholt werden. Ebenso ist die Freigabe hinterlegter Sicherheiten zu veranlassen.
Die alten Rahmen schließen
Der entscheidende Schritt wird am häufigsten versäumt. Bleibt der Dispositionsrahmen oder die Kreditkartenlinie nach der Ablösung bestehen, entsteht erfahrungsgemäß binnen weniger Monate ein neues Minus.
Aus einer Verpflichtung werden dann zwei, und die Gesamtbelastung ist höher als vor der Umschuldung. Die Reduzierung oder Streichung des Rahmens gehört deshalb zwingend zum Vorgang.
- teuerste Verbindlichkeiten zuerst ablösen
- Restlaufzeit und Entschädigung in die Rechnung einbeziehen
- Gesamtkosten vergleichen, nicht die Rate
- abgelöste Rahmen sofort schließen
Wo Vorsicht geboten ist
Vermittler mit Vorkosten
Angebote, die Gebühren vor der Auszahlung verlangen, sind unseriös. Eine Vergütung für die Vermittlung eines Verbraucherdarlehens darf nur im Erfolgsfall und aus dem Darlehen selbst erfolgen.
Ebenso wenig zulässig sind aufgedrängte Zusatzverträge, etwa Versicherungen oder kostenpflichtige Beratungsverträge, die als Voraussetzung für die Vermittlung dargestellt werden.
Kredite ohne Bonitätsprüfung
Angebote, die ausdrücklich ohne Prüfung der Kreditwürdigkeit werben, richten sich an Personen in angespannter Lage. Sie sind regelmäßig mit hohen Kosten oder unklaren Bedingungen verbunden.
Kreditinstitute sind gesetzlich zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verpflichtet. Wer damit wirbt, sie zu unterlassen, arbeitet außerhalb dieses Rahmens.
Wenn die Rate ohnehin nicht reicht
Eine Umschuldung hilft nicht, wenn die laufenden Einnahmen die Ausgaben grundsätzlich nicht decken. Sie verschafft in diesem Fall Zeit, verändert aber die Ursache nicht.
In dieser Lage führt der Weg zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Die Beratung ist in Deutschland kostenfrei oder gegen geringes Entgelt zugänglich, und eine frühe Kontaktaufnahme erweitert die Möglichkeiten erheblich.
Nach der Umschuldung
Die Ersparnis nutzen
Sinkt die monatliche Belastung, fließt die Differenz erfahrungsgemäß in den laufenden Konsum. Eine gleichbleibende Rate mit schnellerer Tilgung verkürzt dagegen die Laufzeit erheblich.
Wer die alte Ratenhöhe beibehält, nutzt den Zinsvorteil vollständig für die Rückführung, statt ihn im Alltag verschwinden zu lassen.
Die Bonität erholt sich
Eine planmäßig bediente Verbindlichkeit wirkt sich mit der Zeit günstig auf die Bewertung aus. Auch die Reduzierung der Zahl paralleler Verpflichtungen wird üblicherweise positiv bewertet.
Nach der vollständigen Rückzahlung lohnt eine Prüfung der eigenen Datenkopie bei der Auskunftei, um die Erledigung der Einträge zu kontrollieren.
Der jährliche Blick
Konditionen verändern sich mit dem Zinsniveau. Ein jährlicher Vergleich der eigenen laufenden Verträge mit aktuellen Angeboten kostet wenig Zeit und deckt Handlungsbedarf frühzeitig auf.
Wichtiger als jede einzelne Umschuldung bleibt jedoch die Vermeidung neuer Verbindlichkeiten. Kein Zinsvorteil gleicht eine zusätzliche Finanzierung aus.