Fertig! Ihr Ergebnis ist bereit

QR-Rechnung – das ist zu beachten

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz hat sich grundlegend verändert. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es wichtig, die neuen Regeln zu kennen, um Probleme zu vermeiden.

QR-Rechnung

Seit einiger Zeit wird das Schweizer Zahlungssystem schrittweise modernisiert. Ziel ist es, Zahlungen einfacher, sicherer und digitaler zu gestalten. Für viele bedeutet das nur eine kleine Umstellung, andere müssen ihre Zahlungsgewohnheiten anpassen.

Die neue Regelung betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Wer Rechnungen bezahlt oder ausstellt, sollte sich rechtzeitig informieren, um Verzögerungen oder Fehlzahlungen zu verhindern.

Warum die QR-Rechnung den Einzahlungsschein ersetzt hat

Die bisherigen Einzahlungsscheine werden nicht mehr akzeptiert. Seit Ende September können Rechnungen ausschließlich mit der QR-Rechnung beglichen werden. Damit ist der alte Einzahlungsschein endgültig Geschichte.

Inhaltlich erfüllt die QR-Rechnung denselben Zweck wie ihr Vorgänger. Sie dient weiterhin dazu, offene Beträge zu bezahlen. Neu ist jedoch die Darstellung der Zahlungsinformationen.

Im Mittelpunkt steht der QR-Code. Er enthält alle relevanten Daten wie Betrag, Empfänger und Referenznummer. Dadurch entfällt das mühsame Abtippen langer Zahlenfolgen.

Wichtige Punkte zur QR-Rechnung:

  • Sie kann weiterhin am Postschalter bezahlt werden
  • Sie eignet sich für Online- und Mobile-Banking
  • Sie ist für private und geschäftliche Rechnungen gültig

Vor allem beim digitalen Bezahlen bringt das Vorteile. Ein kurzer Scan genügt, und alle Daten werden automatisch übernommen.

Was sich im Alltag konkret geändert hat

Der größte Unterschied liegt in der Handhabung. Während früher mehrere Felder manuell ausgefüllt werden mussten, läuft der Zahlungsvorgang nun deutlich schneller ab.

Da der alte Einzahlungsschein nicht mehr gültig ist, müssen alle Zahlungen über das neue System erfolgen. Eine parallele Nutzung ist nicht mehr möglich.

Alte Rechnungen und Daueraufträge richtig handhaben

Wer nach der Umstellung noch eine Rechnung mit einem alten Einzahlungsschein erhält, sollte umgehend reagieren. Ist die Zahlungsfrist abgelaufen, muss beim Rechnungssteller eine neue QR-Rechnung angefordert werden.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Daueraufträge. Viele dieser Aufträge basieren noch auf den alten Zahlungsdaten und funktionieren nicht mehr automatisch.

Betroffen sind unter anderem:

  • Mietzahlungen
  • Regelmäßige Spenden
  • Abonnements
  • Laufende Dienstleistungen

Diese Daueraufträge müssen neu eingerichtet werden. Grundlage dafür sind die Angaben aus der QR-Rechnung. Die meisten Banken bieten dafür einfache Anleitungen im E-Banking oder auf ihren Internetseiten an.

Unterstützung durch Banken

Große Schweizer Banken stellen ihren Kundinnen und Kunden ausführliche Informationen zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:

  • Raiffeisen
  • UBS
  • Credit Suisse
  • PostFinance
  • BEKB
  • ZKB

Ist die eigene Bank nicht aufgeführt, hilft eine kurze Online-Suche mit dem Namen der Bank und dem Begriff QR-Rechnung weiter.

Die Umstellung ist verbindlich, aber gut planbar. Wer seine Zahlungen überprüft und rechtzeitig anpasst, kann das neue System problemlos nutzen und bleibt weiterhin zahlungsfähig.

Über den Autor

Mark